Demnächst ändern sich die Voraussetzungen, um sich als Dolmetscher für die Arbeit vor Gericht allgemein beeidigen zu lassen. Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt die Beeidigung nach dem neuen Gerichtsdolmetschergesetz, nicht mehr nach den 16 verschiedenen Landesgesetzen. Berufsverbände und Dolmetscher kritisieren, dass es keinen Bestandsschutz gibt. Wer früher mal ohne staatliche Prüfung vereidigt wurde (in NRW war das für Übersetzer üblich), muss nun alles neu beantragen.
Was muss ich tun, wenn ich mich nach dem neuen Gerichtsdolmetschergesetz vereidigen lassen möchte?
Ich muss einen Antrag stellen, für den folgende Voraussetzungen gelten:
- Unionsangehörigkeit oder Wohnsitz in Deutschland
- der Kandidat muss volljährig sein
- er darf nicht in Privatinsolvenz sein
- der Dolmetscher muss geeignet sein (Nachweis von Sprach- und Fachkenntnissen)
Wie weise ich meine Sprachkenntnisse nach, wie die Fachkenntnisse?
Sprach- und Fachkenntnisse heißen jetzt nur noch „Fachkenntnisse“. Der Dolmetscher weist sie durch eine Dolmetscherprüfung nach. Welche Dolmetscherprüfungen anerkannt werden, steht aktuell noch nicht ganz fest. Auch ausländische Prüfungen können unter Umständen als gleichwertig anerkannt werden. Zu den Fachkenntnissen gehört auch ein Nachweis von Grundkenntnissen der Rechtssprache.
Wie weise ich Kenntnisse seltener Sprachen nach, für die es keine Prüfung gibt?
Bei seltenen Sprachen, für die es keine Prüfungen gibt, reicht man mit dem Antrag einen Nachweis über ein abgeschlossenes Sprachstudium, ein C2-Sprachzertifikat, den Nachweis der Übersetzerprüfung der IHK oder einen anderen staatlichen Nachweis der eigenen Sprachkenntnisse ein, z.B. ein ausländisches Abitur.
Was kostet der Antrag auf allgemeine Beeidigung?
Die Kosten für den Antrag auf allgemeine Beeidigung richten sich nach dem Recht der einzelnen Bundesländer. In NRW betragen sie aktuell für die erste Sprache 120 Euro und für jede weitere Sprache 30 Euro. Die Verlängerung kostet für die erste Sprache 60 Euro und für jede weitere Sprache jeweils 15 Euro.
So geht es weiter, wenn dem Antrag auf Beeidigung stattgegeben wird
Am Ende des Verfahrens leistet der Dolmetscher über das zuständige Oberlandesgericht oder das Landesgericht den Eid. Er erhält darüber eine Urkunde und eine offizielle Berufsbezeichnung. Man muss die Beeidigung alle fünf Jahre neu beantragen. Dazu sind ein Antrag, ein Lebenslauf, ein Führungszeugnis und eine Erklärung, dass man nicht verurteilt wurde, einzureichen).
Was können diejenigen tun, die nun ihre Vereidigung verlieren?
Viele Dolmetscher, die vor Zeiten allgemein beeidigt wurden, ohne eine Dolmetscherprüfung abgelegt zu haben, verlieren diese Beeidigung mit Inkrafttreten des neuen Gerichtsdolmetschergesetzes. Viele Kollegen nehmen sich daher nun vor, die staatliche Prüfung nachzuholen. Einige Kollegen wollen sich aber auch dagegen wehren, dass es keinen Bestandsschutz gibt. Es gibt auch Ansätze, eine Klage zu prüfen. Details veröffentlichen die Berufsverbände regelmäßig, zum Beispiel hier.